Kerstin Lanig

Geschäftsführerin der Stiftung

Tel: 07131 49 11251

Zustiftungen

Bei Zuwendungen an Stiftungen unterscheidet man im Allgemeinen zwischen Zustiftungen und Spenden. Bei Zustiftungen handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung in den Grundstock, das Grundstockvermögen, einer Stiftung. 

Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben werden muss, bleibt die Zustiftung dauerhaft in der Stiftung erhalten. Sie wird angelegt, erhöht das gesamte Stiftungskapital und führt so zu höheren Erträgen. Zustiftungen sichern das langfristige Bestehen unserer Stiftung, sodass auch in Zeiten mit wenig Spenden all unsere laufenden Projekte weiter finanziert werden können. 

Eine Zustiftung kann, abhängig von Ihren persönlichen Wünschen und Lebensumständen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Wenn Sie eine Organisation sofort unterstützen möchten, beispielsweise durch das Stiften von Barvermögen oder Wertpapieren, so können Sie das jederzeit schon zu Lebzeiten unkompliziert tun. Wenn Sie hingegen in Ihrem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen oder Teile daraus in eine Stiftung fließen soll, so handelt es sich um eine Zustiftung von Todes wegen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung