Testament und Nachlass


Wer seinen letzten Willen regelt, möchte schon zu Lebzeiten festlegen, was mit Geld und Vermögenswerten geschehen soll. Für Viele ist es ein schönes Gefühl, auch nach ihrem Tod Gutes zu bewirken. Mit einem Testament zugunsten „Große Hilfe für kleine Helden“ können Sie den kleinen Patientinnen und Patienten mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft nachhaltig helfen und den Stiftungszweck nachhaltig sichern. 

„Große Hilfe für klein Helden“ ist als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt und dient ausschließlich gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken. Das uns zugedachte Vermögen kommt ohne steuerliche Abzüge unserem Engagement für kranke Kinder und deren Familien zugute. 

Es gibt die Möglichkeit unsere Stiftung in einem Testament als Erbin einzusetzen oder mit einem Vermächtnis zu bedenken. Auch eine Zustiftung zu Lebzeiten, ist ein nachhaltiger Weg, unsere Stiftung langfristig zu sichern.

Die korrekte Benennung unserer Stiftung in einem Testament lautet:
 

Stiftung Große Hilfe für kleine Helden

Am Gesundbrunnen 20-26
74078 Heilbronn
 

Sie haben Fragen oder möchten die Stiftung kennenlernen? Melden Sie sich bei uns, wir freuen uns über einen Besuch oder beraten Sie gerne telefonisch! 

Kerstin Lanig

Geschäftsführerin der Stiftung

07131 49 11251

Häufige Fragen zu Testament und Nachlass