Testament und Nachlass

Vielen Menschen ist es ein Herzensanliegen, unsere Arbeit für kranke Kinder auch langfristig zu unterstützen. Mit einem Testament zugunsten „Große Hilfe für kleine Helden“ kann langfristig Gutes getan und etwas Bleibendes geschaffen werden. „Große Hilfe für klein Helden“ ist als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt und dient ausschließlich gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken.

Das uns zugedachte Vermögen kommt ohne steuerliche Abzüge unserem Engagement für kranke Kinder und deren Familien zugute.

Es gibt die Möglichkeit unsere Stiftung in einem Testament als Erbe einzusetzen oder mit einem Vermächtnis zu bedenken.

Die korrekte Benennung/Adresse unserer Stiftung in einem Testament lautet:

Stiftung Große Hilfe für kleine Helden
Am Gesundbrunnen 20-26
74078 Heilbronn

Hier finden Sie unsere Stiftungssatzung: Stand 08.06.2021

 

Stiftungsgeschäftsführerin Kerstin Lanig berät Sie gerne bei allen Fragen zu den Themen Nachlass und Vermögensübertragung.

 

Email: kerstin.lanig(at)slk-kliniken.de

Tel.: 07131 / 49 11251
Telefonzentrale: 07131-49 11250
Fax: 07131- 49 47 11 250

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