Geldauflagen / Bußgelder

Geldauflagen sinnvoll einsetzen

Richter und Staatsanwalt haben die Möglichkeit, Bußgeldstrafen und Geldauflagen gemeinnützigen und wohltätigen Organisationen zuzuweisen.

Die Stiftung „Große Hilfe für kleine Helden“ erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist in das vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart  geführte überregionale Verzeichnis für gemeinnützige Einrichtungen aufgenommen.

Durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern kann die Stiftung „Große Hilfe für kleine Helden“ ihre 19 Projekte nachhaltig sichern. 

Konto für gerichtliche Zuweisungen:

Kreissparkasse Heilbronn

IBAN: DE 76 6205 0000 0000 2516 39

BIC: HEISDE66XXX

Bitte für Geldauflagen ausschließlich dieses Konto benutzen und geben Sie in jedem Fall das Aktenzeichen des Verfahrens als Verwendungszweck an.

Ansprechpartner: 

Irina Riedel

Tel.: 07131-49 11252

E-Mail: irina.riedel(at)slk-kliniken.de

 

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